Software mieten oder kaufen
Soll man Software für den Fotobereich mieten oder kaufen? In Deutschland kann die Antwort darauf aus Gründen des Datenschutzes, der PC-Sicherheit und der allgemeinen Rechtslage nur kaufen
lauten. Aber so einfach ist diese Angelegenheit heute nicht mehr. Deshalb finden Sie hier Tipps und Tricks sowie Hintergründe und Analysen zur modernen Miet-Software und Kauf-Software im Fotobereich.
- Das verbreitete und beliebte Lightroom kann derzeit noch als Eigentum erworben werden und erfordert nur zum Update einen Internet-Anschluss. D.h. man kann es sicher offline betreiben und so seine Bilddateien auf einem zweiten Stand-alone-Rechner (unabhängig vom Internet) schützen.
- Wer jedoch glaubt, dass Lightroom immer frei erwerbbar bleiben wird, darf gerne weiter träumen. Der Plan aller Software-Firmen ist, die Software nur noch über Mietverträge über das Internet (Cloud-Bestrebungen) zu vergeben und vor allem vollständig zu kontrollieren. Adobe hat Lightroom nur aufgrund des massiven Protestes, der harten Konkurrenz und der vielen privaten Endkunden derzeit teilweise von der Miet-Software ausgenommen. Ferner muss Lightroom bereits heute über das Internet freigeschaltet werden. Die anderen wenig bekannten Ausnahmen zur Online-Freischaltung nutzt kaum jemand. - Nachtrag: Mitte Oktober 2017 kündigte Adobe an, Lightroom 6 Stand-Alone Ende 2017 einzustellen. Das letzte Update wurde Ende Dezember 2017 ausgeliefert.
- Photoshop mit Bridge erfordert in den neuen Versionen (CC) seit 2015 einen Online-Anschluss, kann nur noch gemietet und nicht mehr als Eigentum erworben werden. Photoshop CC lässt sich somit nicht mehr sicher auf einem vom Internet getrennten Stand-alone-PC betreiben.
Ein Inhaltsverzeichnis mit direkten Sprungmarken und Überblick über alle bei Software mieten oder kaufen
behandelten Themenbereiche finden Sie als Pop-Up.
Kauf-Software
Früher war die Software zum Kaufen der Standard.
Vor- und Nachteile für die Firma
- Die Firma erhielt sofort die gesamte Kaufsumme, die je nach Software (vor allem im Grafik- und Fotobereich) relativ hoch sein konnte.
- Daraus folgte ein gigantischer Cash-Flow bei jeder neu herausgebrachten Version der Software, der jedoch bald danach steil abfiel. D.h. es lag immer eine extreme Situation bei den Einnahmen mit steilen Bergen und tiefen Tälern vor.
- Testsoftware war selten. D.h. der Kunde musste sich die Software sofort komplett kaufen. Die Firma hatte so kein Risiko, über Testsoftware betrogen zu werden.
- Fehlkäufe der Kunden wurden von den Firmen nicht ersetzt, denn die CD besaß ein Siegel, das man beim Öffnen zerstörte.
- Der Firma war es dabei gleichgültig, ob der Kunde die Software nutzte - und wenn, wie oft er dies tat. Er hatte bezahlt.
- Die Herstellerfirma besaß keinerlei Kontrolle über die Software, da sie über viele Groß-, Zwischen- und Endhändler vertrieben wurde.
- Da man die Software in vielen Läden durch eine Barzahlung erwerben konnte, besaß die Herstellerfirma keinerlei Kontrolle über die Kunden. In vielen Fällen wusste sie noch nicht einmal deren Namen, Adresse etc.
- De facto wusste die Herstellerfirma oft noch nicht einmal, wie viele ihrer Lizenzen verkauft waren. Dies konnte man erst bei einer neuen Version anhand der von den Händlern retournierten Lagerware errechnen.
- Kostenlose Zwischen-Updates gab es nur selten. Wenn überhaupt, dann wurde eine Diskette nachgereicht, oder die CD durch eine verbesserte Version ersetzt. Insgesamt sparte man so erhebliches Geld, sofern alles rund lief. Gab es hingegen sicherheitstechnische Probleme mit der ersten Version, konnte es für die Hersteller mit dem Versenden der Updates (Disketten und CDs) allerdings sehr aufwändig werden. Nicht die Software, sondern die Versandlogistik wurde dann teuer.
- Um dies zu vermeiden, wurde die Software jedoch früher viel länger und genauer getestet, was die Kosten hochtrieb. D.h. sie war bei Veröffentlichung meist durchaus ausgereift.
- Der Telefon-Support war jedoch eingeschränkt und somit preiswert, da jeder Kunde damals noch ein gedrucktes Handbuch erhielt.
- Die Herstellungskosten der gedruckten Handbücher waren für die Software-Firmen hingegen hoch.
Es dauerte folglich nicht allzu lange, bis die Hersteller von Software erkannten, dass bei diesem Vorgehen die meisten Nachteile auf ihrer Seite lagen.
Vor- und Nachteile für die Kunden
- Der Kunde erhielt mit der Bezahlung der Software - zumindest in Deutschland - Eigentum an der Software. Dieser Punkt ist so zentral, dass man - auch für den Laien verständlich - ihn näher beleuchten muss:
- Juristisch ist das Eigentum einem besonderen - geradezu einmaligen und herausragenden - Schutz unterstellt.
- Niemand darf Ihnen Eigentum straflos entziehen. D.h. der Hersteller der Software besitzt kein Recht, Ihnen die Software nach dem Erwerb abzunehmen.
- Eigentum darf vom Eigentümer ohne Einschränkungen veräußert werden. D.h. der Eigentümer einer Ware / Software darf diese z.B. gebraucht auf einem Flohmarkt oder sogar bei Online-Auktionen weiterverkaufen. Er darf sie sogar verschenken. Und kein Hersteller darf ihm bei der Nutzung irgendetwas vorschreiben.
- Sie dürfen als Eigentümer mit der Ware auch so ziemlich alles machen, was sie wollen, ohne dass es der Hersteller Ihnen verbieten oder auch nur einschränken darf. So dürfen Sie das Fotobearbeitungs-Programm z.B. ihrem genialen vierjährigen Sohn oder ihrer kreativen Tochter geben. Das Verfügungsrecht über Ihr Eigentum ist sehr weitreichend. Man spricht deshalb auch von einer
umfassenden Sachherrschaft
.
- Der Eigentumsbergriff ist in vielen Staaten derart wichtig, dass er sogar in zahlreiche Verfassungen aufgenommen wurde.
- Wer mehr über den Wert des Eigentums in der deutschen Rechtsprechung wissen will, findet einige interessante einleitende Ausführungen bei Wikipedia.de
- Die Handbücher zur Software waren in den Augen vieler Nutzer wenig sinnvoll, wurden selten gelesen und oft durch gekaufte Handbücher besonderer Autoren ergänzt resp. ersetzt.
- Wer als Kunde telefonischen Service bei Problemen wünschte, musste dann seine in der Software eingebrannte resp. auf der CD-Hülle angegebene Seriennummer angeben, die man selten zur Hand hatte.
- Man musste Software für einen einmaligen Preis nur einmalig erwerben. Der Preis konnte jedoch relativ hoch sein und konnte i.d.R. nicht durch Ratenzahlungen erbracht werden.
- Man musste die Software nur einmal installieren und erlernen. Da der Nutzer die Software besaß, konnte er sie unbegrenzt lange verwenden. Er musste weder updaten, neu-/nach-installieren, noch neulernen. Er konnte so jahrelang effizient mit seiner alten Software arbeiten und sehr viel Geld sparen sowie Frust vermeiden.
- So übersprangen viele Nutzer oft mehrere Versionen und wechselten erst mit einer neuen Kamera, oder einem neuen PC - nach vielen Jahren - auf die dann aktuelle (Foto-) Software-Version.
Überspringen wir die Zwischenschritte und -Formen mit Updates über das Internet etc. bei Kauf-Software und gehen direkt zum derzeitigen Endstadium der Miet-Software über.
Miet-Software
Als Beispiel zitiere / verweise ich hier oft auf Adobe, da Produkte dieser Firma am häufigsten von Fotografen verwendet und kritisiert werden. Jedoch finden sich auch bei allen anderen Miet-Software-Vertreibern ähnliche Beispiele. Teilweise sind diese sogar noch viel ungünstiger für Endkunden.
Rechtslage
- Bei Miet-Software ist und bleibt der Hersteller der Software der alleinige Eigentümer. Dementsprechend besitzt nur er alle Rechte.
- Der Hersteller kann (muss jedoch nicht) auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages (auch AGB) dem Mieter gewisse Rechte einräumen.
- Gleichgültig wie großzügig der Vermieter der Software sich auch gegenüber dem Kunden / Nutzer gibt. Die Rechtslage ist eindeutig und weltweit auf Seiten des Eigentümers = Herstellers.
- De facto handelt es sich somit um eine Umkehr der bisherigen Rechtslage (in Deutschland) und eine gravierende Schlechterstellung des Kunden / Nutzers.
- Zudem verwenden die Hersteller für sie selbst sehr günstige Rechtsformen und Länder. So schreibt Adobe:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Nordamerika haben, ist Adobe Systems Software Ireland Limited Ihr Vertragspartner, und die Dienste und die Software unterliegen irischem Recht.
Beispiel: Allgemeine Nutzungsbedingungen von Adobe)
- Hinzu kommen für fast jedes Einzelprodukt
zusätzliche Bedingungen. Sämtliche Inhalte, die wir Ihnen zur Verfügung stellen ... werden an Sie lizenziert und nicht verkauft und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen.
Und: Wenn zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und den zusätzlichen Bedingungen ein Widerspruch besteht, haben die zusätzlichen Bedingungen im Zusammenhang mit dem entsprechenden Dienst bzw. der jeweiligen Software Vorrang.
- Für den juristischen Laien wird bereits hier die Rechtslage völlig unübersichtlich, da er zu den allgemeinen AGBs auch noch diejenigen jedes Einzeldienstes und jeder Einzelsoftware lesen muss, die sich - wie die Hersteller selbst zugeben - widersprechen können.
- Hinzu kommt, dass diese Verträge bei manchen Software-Herstellern teilweise fast monatlich zu Ungunsten der Nutzer abgeändert werden:
Von Zeit zu Zeit können neue zusätzliche Bedingungen festgelegt werden.
resp.: Wir sind berechtigt, diese Bedingungen und etwaige zusätzliche Bedingungen, die für einen Dienst oder eine Software gelten, zu ändern, um sie beispielsweise Gesetzesänderungen oder Änderungen an unseren Diensten oder unserer Software anzupassen. Sie sollten die Bedingungen regelmäßig lesen.
- Tun Sie dies. Es handelt sich in vielen Fällen schließlich nur um eine dreistellige Anzahl an Druck-Seiten Rechtstext.
- Ich wünsche jedem viel Vergnügen bei einer Klage oder Strafanzeige im Ausland. Das angloamerikanische Recht ist völlig anders als unser auf dem Code-Napoleon beruhendes Rechtssystem. Ferner ist das arme Irland nicht bereit, irgendjemand gegen diese großen Firmen zu unterstützen oder rechtlich gegen diese Firmen vorzugehen. Irland wagt es noch nicht einmal, ihm zustehende Steuerforderungen gegen diese Firmen einzutreiben. So verzichtet es großzügig auf über 13 Milliarden Euro allein bei Apple (Apple soll Milliarden Steuern nachzahlen). - Und ganz nebenbei noch eine Kleinigkeit: Ein englischer Richter sagte mir einmal auf einer Party ganz offen, dass er niemals einen deutschen Kläger gewinnen lässt. Schon allein wegen der Geschichte nicht! Eine mir bekannte deutsche Großbank verzichte ebenfalls auf Klagen im angloamerikanischen Raum, da man diese als Ausländer praktisch nie gewinnt, aber unvorstellbare eigene Kosten anhäuft.
- Und nebenbei noch eine Kleinigkeit: Die deutschen AGBs etc. sind im angloamerikanischen Raum natürlich wertlos. Dort zählen ausschließlich die englischen Versionen. Sie brauchen sich deshalb eigentlich mit den deutschen nicht wirklich abzumühen, deren Übersetzung sowieso oft eine mittlere Katastrophe ist. Adobe schreibt hierzu explizit:
16.1 Englische Fassung. In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieser Bestimmungen ist nur die englische Fassung maßgebend.
Sie weicht im Übrigen in zahlreichen Details von der mir vorliegenden deutschen Übersetzung ab. Aber ohne sehr gute Englisch-Kenntnisse fällt dies offensichtlich niemandem auf - nicht einmal den Übersetzern. Denn niemals würde ich zu behaupten wagen, diese von Adobe angestellten und für die Übersetzung von Rechtstexten bezahlten Spezialisten hätten sich etwa vorsätzlich in der Wortwahl vergriffen.
- Zunehmend verbieten die Software-Hersteller im Übrigen eine Klage und verweisen auf englische Schiedsgerichte, die völlig firmenhörig sind. So schreibt z.B. Adobe:
Anderenfalls wird das Schiedsverfahren vom internationalen Schiedsgerichtshof London (LCIA) in London gemäß seiner Schiedsordnung durchgeführt. Es wird ein von Ihnen und Adobe gewählter Schiedsrichter eingesetzt. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt, wobei jedoch alle Zeugen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, ihre Aussage in ihrer jeweiligen Muttersprache machen können, die simultan ins Englische gedolmetscht wird (auf Kosten der Vertragspartei, die den entsprechenden Zeugen aufbietet).
- In zahlreichen Verträgen wird Ihnen sogar ausdrücklich Ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Strafanzeige oder Klage genommen. So schreibt Adobe:
13.3 Keine Gruppenklagen. Sie können Streitigkeiten mit uns nur individuell beilegen und sind nicht berechtigt, als Kläger oder Sammelkläger im Rahmen einer Sammel- oder Repräsentativklage eine Klage einzubringen.
Wobei man sich gleichzeitig jegliche rechtlichen Schritte gegen Sie als Nutzer von Ihnen schriftlich einräumen lässt. so schreibt Adobe: 13.4 Einstweilige Verfügung. Unbeschadet des Vorstehenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir vor jedem Gericht auf Unterlassung (oder entsprechenden Rechtsschutz) klagen können, wenn Sie oder andere unter Missachtung dieser Bestimmungen unbefugt auf die Dienste oder Inhalte zugreifen bzw. diese auf derartige Weise verwenden.
- Alle Kunden / Nutzer der Software werden völlig entrechtet und stimmen diesem nicht nur sittenwidrigen, sondern eindeutig verfassungswidrigem Zustand sogar noch freiwillig zu.
- Sie besitzen als Nutzer der Software keine der früheren Rechte mehr. So verbietet Adobe:
(a) die Dienste, die Software oder den Inhalt zu kopieren, zu ändern, bereitzustellen, in Echtzeit wiederzugeben, unterzulizenzieren oder weiterzuverkaufen
. Sie dürfen folglich noch nicht einmal eine Sicherungskopie der Software anlegen. Wenn Ihre Festplatte oder der PC irreparabel abstürzt, dann haben Sie ein wirkliches Problem. Darauf war nämlich Ihre Lizenz. Wenn Sie diese nicht löschen / deinstallieren können, dann erlaubt man Ihnen, keine Neuinstallation auf einem neuen PC. D.h. Sie bezahlen erneut für eine neue Lizenz, während die Kosten für die alte weiterlaufen. - Bereits deshalb rate ich jedem dringend zu einer regelmäßigen kompletten Festplatten-Spiegelung / -Sicherung. Nur so können Sie den alten Zustand 1:1 wieder auf eine neue Festplatte zurückspielen. Auf einem neuen PC wird die Wiederherstellung dennoch oft scheitern, da die Software die PC-Daten mitüberträgt / in die Lizenz einbrennt. D.h. ein anderer Prozessor, eine andere Grafikkarte etc. zerstören evtl. bereits die Lizenz.
- Wer die Online-Dienste vieler Software-Hersteller nutzt, räumt diesen auch Rechte (an den eigenen Fotos und Dateien) ein. So schreibt Adobe:
3.2 Rechte an Ihrem Inhalt zum Betreiben der Dienste. Wir benötigen von Ihnen zum Betrieb und zur Aktivierung der Dienste bestimmte Rechte an Ihren Inhalten. Wenn Sie Inhalte auf die Dienste hochladen, erteilen Sie uns das nicht ausschließliche, weltweit geltende, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Recht, die Inhalte wie erforderlich als Reaktion auf benutzergesteuerte Aktionen (wie z. B. das private Speichern oder die Freigabe von Inhalten) zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich auszustellen, zu verteilen, zu ändern (um Ihren Inhalt beispielsweise besser zu präsentieren), öffentlich vorzuführen und zu übersetzen. Diese Lizenz dient nur zum Betreiben oder Verbessern der Dienste.
Auch die Einschränkung am Schluss vermindert das knallharte kommerzielle Vorgehen kaum. Profifotografen und alle, die irgendwelche Rechte am Bild geltend machen wollen, sollten sich das wirklich überlegen. - Der Haken ist für Anwender nur, dass ohne die Online-Dienste viele Abonnements von Software völlig überteuert und bei gewünschter mobiler Tätigkeit eigentlich wertlos sind.
- Selbst jede Gewährleistung sowie Garantie wird ausgeschlossen. So schreibt Adobe:
8.1 Sofern in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, werden die Dienste und die Software ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Rechtsmängelfreiheit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck aus. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtung im Zusammenhang mit den Inhalten der Dienste. Wir schließen des Weiteren jede Gewährleistung aus, dass (a) die Dienste oder die Software Ihre Anforderungen erfüllen oder andauernd ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei verfügbar sind, (b) die durch Nutzung der Dienste oder der Software erzielten Ergebnisse wirkungsvoll, richtig oder zuverlässig sind, (c) die Qualität der Dienste oder der Software Ihre Erwartungen erfüllt oder (d) Fehler oder Mängel der Dienste oder der Software behoben werden.
- Im Gegensatz zur gekauften Software mit Regressansprüchen bei Nichterfüllen der ausgelobten Erwartung an das Produkt ist es somit eher Glückssache, ob die Miet-Software funktioniert.
- Was dürfen Sie nun eigentlich noch? Adobe schreibt z.B. hierzu:
2.1 Lizenz. Sie sind vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bestimmungen und der geltenden Gesetze berechtigt, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
Das klingt noch nett. Aber die umfangreichen Bestimmungen sind sehr einschränkend. Ferner sind die geringen Zugeständnisse zugreifen
und nutzen
kein Vergleich zu Eigentumsrechten bei Kauf-Software.
- Ganz nebenbei schreibt Adobe:
Sie dürfen die Dienste nur nutzen, wenn Sie älter als 13 Jahre sind.
- Das ist wieder einmal ein typischer Logik-/Übersetzungsfehler. - Gemeint ist 14 Jahre. Aber das ändert nichts am Faktum: Aufgrund der Rechtslage zur Geschäftsfähigkeit Jugendlicher ist dies zwar für die Abonnements verständlich. Aber gekaufte Grafiksoftware dürfen Kinder verwenden. Miet-Software jedoch nicht mehr!
Finanzen
- Die Software-Hersteller ersetzen ihre unsicheren und vor allem sprunghaften Einnahmen gegen absolut regelmäßige und perfekt planbare sichere Einnahmen.
- Der Hersteller kann seine Einnahmen auf Monatsbasis oder zumindest auf Jahresbasis sehr genau kalkulieren. Dies bringt ihm bei Banken und an der Börse erhebliche finanzielle Vorteile ein.
- Da viele Kündigungsklauseln extrem bis skandalös kundenunfreundlich sind, kann der Hersteller sogar treffsicher in die Zukunft prognostizieren.
- Aus manchen Abos kommt sogar der Erbe in einem Todesfall nicht heraus. Er kann - wie bei vielen Telefonverträgen - ohne vorher ausgestellte Sondervollmachten des Verstorbenen diese Abos erstaunlicher Weise nicht kündigen. - Kein Scherz. Fragen Sie einmal bei Ihrem Telefon- und Internet-Provider nach, wie es in Ihrem Todesfalls aussieht. Praktisch alles erlischt mit dem Todesfall, nur diese modernen Abo-Verträge nicht.
- Die Mietgebühren sind für Privatnutzer in vielen Fällen drastisch höher als ein gekauftes Vergleichsprodukt. So kostet ein Einzelprodukt-Abo 23,79 Euro im Monat bei Adobe. D.h. bereits in einem halben Jahr Miete hätten Sie den Preis von Lightroom als Kaufversion ausgegeben.
- Kombiprodukte sollen deshalb den oft gigantischen Preisaufschlag vertuschen: So bietet Adobe einen Paketpreis für Photoshop CC plus Lightroom für Desktop und mobile Endgeräte für 11,89 Euro pro Monat (Stand Anfang 2018). Der Haken liegt jedoch darin, dass ca. 90% der Fotografen nur Lightroom benötigen, und weil Photoshop so kompliziert ist, letzteres auch nicht verwenden. D.h. de facto ist dies eine Mogelpackung. Aber die meisten Kunden lassen sich blenden.
- Manche Firmen räumen bestimmten Gruppen wie Schülern, Studierenden, Lehrkräften und Dozenten einen erheblichen Preisnachlass ein: Adobe z.B. 65 % Rabatt. Das boten jene Firmen i.d.R. jedoch bereits früher auch auf ihre Verkaufsprodukte. Also ist dies kein Vorteil der Miet-Software. - Aber für die normalbezahlenden Privatnutzer ist es sicherlich interessant zu wissen, dass bei den überteuerten Abo-Gebühren offensichtlich 2/3 Luft ist - und der Hersteller noch immer Gewinn damit macht.
- Ein weiteres Problem bei vielen Software-Anbietern ist jedoch, dass man im internen Bereich Zugriff auf alle Software-Produkte zum kostenlosen Test erhält. Viele Nutzer fallen darauf herein und installieren sich dann viel mehr Pakete, als sie benötigen. Nach meist 30 Tagen kostenlosem Testzeitraum fallen dann plötzlich hohe Kosten an. Und die Abonnements sind oft erst nach einem Jahr kündbar. D.h. die Gefahr völlig überbordender Kosten für im Grunde nicht verwendete oder nicht erforderliche Software ist enorm.
- Der Hintergrund, warum so viele Menschen in die Abo-Falle treten, liegt in der Verkaufspsychologie. Es klingt ja alles so schön klein und bezahlbar, wenn es auf eine Monatsbasis heruntergerechnet wird. - Und kaum jemand rechnet sich die Kosten mal 12 auf Jahresbasis aus. Bei Adobe sind die bescheidenen 59,49 Euro im Monat bereits rund 714 Euro im Jahr. Wenn man
Alle Applikationen + Adobe Stock
wählt, so fallen 95,18 Euro im Monat an. Das sind immerhin rund 1.142 Euro im Jahr. Noch weniger Nutzer machen sich klar, wie teuer das mal 24 wird, bei einer immer wieder zu findenden Mindestlaufzeit von zwei Jahren für viele Abos.
- Da die wahren Kosten so hoch sind und sich dies immer weiter herumspricht, haben die Marketing-Spezialisten die (Lockvogel-) Angebote um vieles Unsinnige erweitert. So erhalten Sie z.B. bei Adobe zusätzlich
Ihre eigene Portfolio-Website, hochwertige Schriften und 20 GB Cloud-Speicher
. Das klingt wirklich nett. Aber kostenlose Schriften finden sich inzwischen weltweit mehr als Sie jemals verwenden können, die Portfolio-Website ist eingeschränkt und Cloud-Speicher erhalten Sie ebenfalls überall kostenlos. Achten Sie bei letzterem vor allem auf die Folgekosten, wenn Sie den kostenlos eingeräumten Grund-Speicher / die Grundanforderungen überschreiten.
- Faktisch lohnen sich monatliche Leasinggebühren - nichts anders ist das Mieten von Software - steuerlich nur für Unternehmen. Sie regeln so ihren Cashflow monatlich ohne Sprünge für große Anschaffungen. Ferner erhalten Sie immer wieder erstaunliche Rabatte, welche Privatkunden verwehrt werden: Beispiel Adobe 50 Euro im Monat für alle Applikationen (gültig bis September 2017 statt fast 100).
- Nachtrag: Sie sollten im Übrigen immer pünktlich das Abonnement bezahlen. Adobe schreibt dazu vorausschauend:
Wir können alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ausstehende Gebühren von Ihnen einzuziehen.
Das klingt schon wie Moskau-Inkasso: Wir schicken Ihnen unsere Bodybuilder gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch nach Hause vorbei.
- Sie tragen im Übrigen auch alle Anwaltskosten der Herstellerfirmen. So schreibt Adobe:
7.2 Freistellung. Sie sind verpflichtet, uns und unsere Zweigunternehmen, Tochter- und Schwesterorganisationen, leitenden Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter, Partner und Lizenzgeber für alle Ansprüche, Forderungen, Verluste und Schäden einschließlich angemessener Anwaltskosten schadlos zu halten, die sich aus bzw. im Zusammenhang mit Ihrem Inhalt, Ihrer Nutzung der Dienste oder Software oder einem Verstoß gegen diese Bestimmungen durch Sie ergeben.
- D.h. selbst, wenn Sie einen Prozess gegen den Hersteller gewinnen sollten, bezahlen Sie dennoch seine Kosten.
- Firmen sollte im Übrigen bewusst werden, dass die meisten Software-Hersteller bei Miet-Software sogar bei eigenem Vorsatz die Haftung auf lächerliche Beträge beschränken. So schreibt Adobe:
9.2 Unsere Gesamthaftung hinsichtlich Angelegenheiten, die sich im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf USD 100 oder den von Ihnen während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für den Zugang zum Dienst oder zur Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Technik
- Praktisch alle mir bekannte Miet-Software wird zwar (zumindest in Teilen) noch auf dem eigenen PC installiert, läuft jedoch auf zentralen Rechnern der Hersteller, resp. stellt dort einen Cloud-Zugriff zur Verfügung. Adobe spricht dabei gerne von
webbasierten Elemente[n]
. Deren Anteil an der Gesamtsoftware und vor allem deren Bedeutung für die Funktionalität wächst kontinuierlich.
- Multi-User-Einsatz: Mit der neuen Miet-Software können so mehrere Nutzer auf identische Daten gleichzeitig zugreifen. Das macht nur für Firmen Sinn, in denen mehrere Angestellte auf identische Fotos / Daten zugreifen müssen. Für Privatanwender ist dies nutzlos.
- Multi-Tasking-Einsatz: Mit der neuen Miet-Software können so mehrere Nutzer auf verschiedene Daten zugreifen. Das macht nur für Firmen Sinn, in denen mehrere Angestellte auf Fotos / Daten zugreifen müssen. Für Privatanwender ist dies Nutzlos. Oder sind Sie multi-tasking-fähig?
- Multi-Geräte-Fähigkeit: Mit der neuen Miet-Software können Anwender ihre Daten / Fotos auf mehreren Geräten bearbeiten. Das klingt zuerst einmal vorteilhaft: Sie können ein Foto somit auf Ihrem PC, auf Ihrem Laptop, auf Ihrem Tablet-PC, auf Ihrem Phablet oder auf Ihrem Smartphone etc. bearbeiten. Aber wollen Sie das wirklich? Es geht hier nämlich um das Bearbeiten. Das Ansehen / reine Betrachten der Fotos funktioniert inzwischen auch sonst auf viele kostenlose oder viel preiswertere Varianten. Meiner Erfahrung nach, handelt es sich bei diesem Angebot um eine Spielerei, die alle einmal machen, aber dann ganz schnell wieder lassen, da man Fotos ergonomisch nur an ganz wenigen Geräten wirklich sauber bearbeiten kann.
- Die Technik der Zwangs-Updates ist derart komplex, dass selbst die Hersteller dies angesichts der vielen Betriebssysteme, Unterversionen, Software-Pakete, Virenschutzsysteme, Firewalls etc. nicht mehr durchschauen. So finden sich weltweit haufenweise Schreckensmeldungen über zerstörte Installationen - also nicht mehr laufende Foto-Software -, beschädigte Betriebssysteme oder komplett zerschossene Rechner nach einem Zwangs-Update einer Miet-Software.
- Wenn bereits die Hersteller das nicht mehr überblicken, so darf der Normalnutzer kaum hoffen, dass er da irgendwie selbst Hand anlegen kann. Die Technik ist zu kompliziert und erforderte im Schadensfall oft teure Spezialisten zur Reparatur. Deshalb hier nochmals der Hinweis zur regelmäßigen externen Datensicherung.
Updates
- Man kann bei Miet-Software von einem Update-Wahnsinn sprechen. Allein Lightroom CC wurde binnen zweier Jahre mit 12 Haupt-Updates versehen. Das entspricht durchschnittlich 1 Haupt-Update alle 2 Monate. Die Unter-Updates für kleinere Dinge zählt schon lange niemand mehr.
- Jedes Update kostet den Anwender Zeit und Nerven. Die immer wieder von Herstellern angeführte Behauptung, dass man es nebenbei durchführen könnte, ist unzutreffend. Lassen Sie auf jeden Fall Ihren PC solange in Ruhe und starten Sie auf keinen Fall irgendwelche System-Programme, welche irgendetwas am PC-System verändern. Das kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten bis hin zum irreparablen Totalschaden Ihres PCs führen.
- Ferner benötigen Sie Geduld: Je nach Update-Art, Internet-Anschluss, Überlastung des Internets, Überlastung des Servers des Herstellers kann ein Update durchschnittlich 15 Minuten oder auch schon einmal über eine Stunde dauern.
- Die Software prüft i.d.R. bei jedem Start, ob ein Update vorhanden ist. Lehnt man als Nutzer die Installation ab, wird man immer wieder nervig darauf hingewiesen. D.h. letztendlich wird der Normalnutzer so zum Update gezwungen.
- Da man immer dann auf ein Update hingewiesen wird, wenn man eigentlich produktiv Fotos bearbeiten wollte, wird der Workflow zerstört.
- Die Vorteile der Updates liegen fast nur beim Hersteller:
- Er kann schlampig programmieren lassen und braucht nichts mehr zu testen. Die Kunden melden sich auf jeden Fall mit den Fehlern. Siehe die exakt zu diesem Punkt fehlenden Rechtsansprüche in den AGBs oben.
- Der Hersteller kann jederzeit Fehlerkorrekturen nachschieben.
- Der Hersteller kann ständig mit angeblich neuen Features werben, die das letzte Update angeblich brachte.
- Gleichgültig, was Sie nun sagen: Sie werden ständig updaten. Und der dadurch verursachte Zeitverlust über die Gesamtlebensdauer der Anwendung gesehen ist sehr hoch.
- Hinzu kommt, dass der Hersteller auch ständig am Layout, der Befehlsanordnung und den Befehlsnamen herumdoktert. D.h. mit jedem Update besteht die latente Gefahr, dass Sie erhebliche = wichtige Funktionen des Programmes nicht mehr so bedienen können wie vorher und deshalb sich wieder neu einlernen müssen. - Exakt dies war ein Grund, warum man früher als Anwender so selten ein Update durchführte. Kein Mensch will wegen nicht gegebenen oder minimalen Vorteilen die Bedienung eines ohnedies komplexen Programmes neu erlernen.
- Abgerundet wird alles durch einen weiteren ärgerlichen Umstand. Während sich z.B. Lightroom CC bei den meisten Update bisher wieder im selben Dateiordner unter Programme installierte, ändert Photoshop das zumindest jährlich. Das hat - rein zufällig - einen erheblichen Nachteil auf Plug-Ins, welche von Konkurrenten hergestellt werden. Sie funktionieren dann nicht mehr und müssen in der Regel komplett neu installiert und konfiguriert werden.
- Im April 2018 schoss Adobe den Vogel ab: Das regelmäßige Lightroom-Update brachte nicht nur wieder eine massive Umstellung vieler wichtiger Programmpunkte mit sich, sondern hatte derart viele Programmierfehler, dass man wenige Tage später Reparatur-Updates anbot. Dann folgten weitere Korrekturen und schließlich musste sich Adobe sogar förmlich entschuldigen, da zahlreiche Nutzer massive Abstürze ihres PCs und Schäden meldeten, sowie in den USA teure Sammelklagen androhten. So etwas durfte man früher bei anderen Firmen als Bananen-Software bezeichnen - reift beim Anwender.
Datenschutz
- Beim Datenschutz von Adobe verweist der Hersteller auf 12 völlig verschiedene Dokumente, welche die Rechte der Firma und die Ohnmacht des Nutzers detailliert darlegen. Vermutlich hat sich kaum jemand - außer mir - alle diese Dokumente wirklich komplett durchgelesen.
- Ausdrücklich weist Adobe bereits in einer Gruppenüberschrift darauf hin:
Zu welchen Zwecken verwenden Geschäftskunden von Adobe Ihre Informationen?
D.h. ganz klar, dass Adobe Ihre Daten an andere Firmen weitergibt. Adobe arbeitet mit Unternehmen zusammen, die uns bei der Durchführung unserer Geschäfte unterstützen.
Dies wird dann in sage und schreibe 5 Dokumenten ausführlich dargelegt, die teilweise wiederum auf weitere Dokumente verweisen.
- Wie die AGBs und alles Andere werden selbstverständlich auch die Datenschutzbestimmungen alle paar Monate zuungunsten der Nutzer verändert. Adobe nennt dies
Aktualisierung
.
- Alle Daten der Nutzer, wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefon, Bankdaten, Kreditkartennummer, Bezahlweise / Zahlungsinformationen, Anzahl und Art der Programme, Ihre Software-ID, Ihr Nutzungsverhalten und sogar Ihre Interessen (
wie z. B. für welche Art von Anwendungen Sie sich interessieren
) etc. werden in allen mir bekannten Fällen von den Software-Firmen in das Ausland geliefert. Adobe schreibt hierzu: erteilen Sie Adobe die Erlaubnis, ihre personenbezogenen Informationen über Ländergrenzen und in andere Länder einschließlich USA zu übertragen, wo Adobe und ihre Partner tätig sind
. Respektive: Ihre personenbezogenen Informationen und Dateien werden auf Servern von Adobe und anderen Unternehmen, die für uns Dienste erbringen, gespeichert. Ihre personenbezogenen Informationen können über Landesgrenzen übertragen werden, da unsere Server über die ganze Welt verteilt sind und die Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, sich in verschiedenen Ländern befinden.
- Ferner werden diese Daten mit anderen Daten über Sie verglichen und gesammelt ausgewertet:
von Ihnen bereitgestellte Informationen mit Informationen von anderen Quellen verbinden.
- z.B. über die Firma bei der Sie arbeiten, Behörde bei der Sie tätig sind - kein Scherz. Man spricht hierbei gerne von aggregierten Daten oder nennt diese hochbrisanten und extrem begehrten Daten zusammengefasste Informationen
.
- Es herrscht die totale Kontrolle.- So schreibt z.B. Adobe:
Wir erfassen Informationen darüber, wie Sie unsere Anwendungen und Websites nutzen, einschließlich des Zeitpunkts, zu dem Sie eine Desktopanwendungsfunktion verwenden.
- Letzteres heißt im Klartext, dass jeder Mausklick und jeder Befehl aufgezeichnet wird.
- Ferner wird grundsätzlich festgehalten, an welchem Tag und um welche Uhrzeit Sie von welchem Ort welche Updates heruntergeladen haben.
- Und selbst Ihr freier Browser oder Smartphone - Software und Geräte, die nichts mit der Miet-Software zu tun haben, werden zu diesem Zweck ausgewertet. So schreibt Adobe:
Wir können Informationen erfassen, die Ihr Browser oder Gerät an unsere Server gesendet hat
. Von manchen Firmen ist sogar bekannt, dass sie Ihren Browser mit Cookies versetzen, um Ihre sonstigen Aktivitäten zu verfolgen resp. verfolgen zu lassen. Adobe weist sogar explizit darauf hin, dass neben Cookies auch weitere Möglichkeiten zur Verfolgung existieren: Wir können lokalen Speicher in HTML5, LSO und ähnliche Technologien verwenden
. Ferner Zählpixel und eingebettete Skripte
. - Bereits deshalb rate ich dringend zu einer Browser-Software / einem Plug-In wie Self-detructing Cookies, oder Self-detructing Cookies und Privacy Badger oder Ähnlichem, welche für viele Browser existieren. Sie löschen auch während der aktiven Browser-Sitzung gnadenlos Cookies oder sperren diese.
- Dass Sie bei derartigen Software-Herstellern automatisch zustimmen, Werbe-E-Mails zu erhalten, dürfte hoffentlich jedem klar sein. Aber wussten Sie, dass diese dann in der Regel sogar Verfolgungsmechanismen beinhalten? So schreibt Adobe:
Von uns gesendete E-Mail-Mitteilungen können ein Zählpixel enthalten, das Adobe meldet, ob Sie die Mitteilung erhalten oder geöffnet oder auf eine Verknüpfung in der Mitteilung geklickt haben
.
- Und selbstverständlich werden alle Informationen auch an andere kommerzielle Firmen ohne speziellen Hinweis weitergegeben. So schreibt Adobe:
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie des entsprechenden Unternehmens.
Da Sie die andere Firma jedoch nicht einmal kennen, wird es Ihnen schwerfallen, überhaupt deren Datenschutzrichtlinien zu lesen, geschweige denn irgendetwas gegen diese (meist ausländischen) Firmen unternehmen zu können.
- Wer als Nutzer so dumm ist, sich jemals über sein Konto bei sozialen Netzwerken mit der Miet-Software oder dem Hersteller der Miet-Software in Verbindung zu setzen, der liefert ihm sogar alle persönlichen Daten aus diesem Netzwerk zur kommerziellen Nutzung weiter. Dies betrifft insbesondere Facebook, dessen Konzern mit vielen derartigen Software-Firmen explizit zusammenarbeitet.
- Fazit: Der Datenschutz entspricht nicht im Geringsten deutschen Standards oder den Wünschen der Nutzer.
- Adobe weist sogar darauf hin, dass die Firma Sie als Anwender systematisch abhört:
Sie haben die Möglichkeit, Adobe Informationen darüber bereitzustellen, wie Sie unsere Desktop-Anwendungen nutzen. Diese Option ist standardmäßig aktiviert. Diese Informationen werden Ihrem Adobe-Konto zugeordnet und ermöglichen es uns, Ihnen eine noch personalisiertere Erfahrung zu bieten und die Produktqualität und Funktionen weiter zu verbessern.
- Vielleicht haben Sie die Tragweite dieser Aussage noch nicht in der ganzen Tiefe verstanden: Jedes Programm, das Sie starten, jede Bewegung mit der Maus, jede Datei, die Sie aufrufen, alles wird mit Datum, Uhrzeit, Ihrem Namen auf irgendeinen Server in der Welt außerhalb Ihres Zugriffes und nationalen Rechts verschickt. Dort haben alle möglichen Menschen Zugriff darauf.
- Vergessen Sie alle Beteuerungen über den Datenschutz. Entweder die Firmen verkaufen selbst Ihre Daten an Dritte weiter, oder schlecht bezahlte Administratoren der Server tun dies oder Hacker beschaffen sich die Daten. Selbstredend werden alle diese Punkte auf Anfrage von den Firmen in Abrede gestellt. Fakt ist allerdings, dass derartige Daten im Internet käuflich erwerbbar sind.
- Im Übrigen lassen sich die meisten Firmen diese Rechte zur Offenlegung aller Ihrer Daten bereits in den AGBs einräumen. So schreibt Adobe:
11.2 Offenlegung. Wir können auf Informationen über Sie oder Ihre Nutzung der Dienste zugreifen oder diese offenlegen, (a) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (wenn wir z. B. eine gültige Vorladung oder einen Durchsuchungsbefehl erhalten), (b) um auf eine von Ihnen angeforderte Unterstützung durch den Kundendienst zu reagieren oder (c) wenn wir einen derartigen Schritt nach eigenem Ermessen als erforderlich erachten, um die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit von uns, unseren Benutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen.
- Während die meisten Firmen Sie über die Sicherheit im Datenschutz noch immer frech belügen, räumt Adobe offen ein:
Trotz unserer Bemühungen sind keine Sicherheitskontrollen 100 % effektiv, und Adobe kann die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Informationen nicht gewährleisten oder garantieren.
- Da inzwischen nicht mehr alle Hackerangriffe von den betroffenen Firmen vertuscht werden können, sind über so ziemlich alle größeren Firmen auch erschreckende Datenverluste öffentlich bekannt geworden. Derartige Datenbanken mit Ihren Personendaten genießen oberster Priorität bei allen Hackern, da sie am teuersten verkauft werden können.
Sicherheit
- Sicherheit bedeutet heute jedoch auch Unabhängigkeit vom Netz. Somit sind Programme, welche zwingend einen Kontakt zum Internet benötigen, wie die gesamte moderne Miet-Software nicht sicher. Sie können nicht komplett off-line auf einem Stand-alone-PC betrieben werden. D.h. Ihr PC muss immer wieder mit dem Netzwerk verbunden werden. Damit setzen Sie Ihren PC der Gefahr eines Angriffes aus.
- Adobe schreibt hierzu:
Eine Internet-Verbindung ist bei der Erstinstallation der Desktoptools sowie zur Lizenzprüfung nötig. Sobald die Gültigkeit der Lizenz bestätigt wurde, können die Applikationen auch offline verwendet werden. Standardmäßig versuchen die installierten CC-Applikationen alle 30 Tage, die Gültigkeit der Software-Lizenz zu verifizieren.
Und: Mitglieder mit einem Jahres-Abo können die installierten CC-Applikationen bis zu 99 Tage lang offline nutzen. Mitglieder mit einem Monats-Abo können die Applikationen bis zu 30 Tage lang offline nutzen.
- Ich selbst habe jedoch bereits Miet-Software verwendet, welche bei jedem Start eine Internet-Verbindung zwingend erfordert. Sie lässt sich sonst überhaupt nicht verwenden. Bei anderer Miet-Software sind off-line - ohne Warnhinweise - plötzlich bestimmte Funktionen nicht mehr verfügbar.
- Adobe schreibt hierzu:
Auch wenn Sie lokal gespeicherte Dateien mit Ihrem Creative Cloud-Speicher synchronisieren, bleibt immer eine Kopie der betreffenden Dateien auf Ihrer Festplatte erhalten.
D.h. ganz klar: Wer Daten unbeabsichtigt oder bewusst in der Cloud speichert, muss damit rechnen, dass andere darauf Zugriff erhalten.
- Wer Miet-Software betreibt, räumt dem jeweiligen Hersteller das Abhören sogar explizit ein. Adobe schreibt hierzu:
3.3 Zugang durch uns. Wir werden nur in begrenztem Umfang auf Ihren Inhalt zugreifen, diesen ansehen oder abhören.
Sie räumen sogar Robotern den automatischen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ein. Adobe schreibt hierzu: Unsere automatisierten Systeme können Ihren Inhalt mit Hilfe von Techniken wie maschinellem Lernen analysieren.
- Ich kann nur jedem dazu anraten, mittels eines sogenannten Netzwerk Sniffers den Datentransfer auf seinem eigenen PCs einmal zu prüfen. Eine meiner Miet-Software sandte mehrere Megabyte Daten pro Stunde an Server in England, die USA und China. Die haben neben allen Mausbewegungen und verwendeten Befehlen sogar komprimierte Versionen meiner Fotos verschickt, die ich manuell in der Software bearbeitete.
- Firmenkunden, Behörden etc. stimmen sogar der Werksspionage durch diese Software-Hersteller zu. So schreibt Adobe:
Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen erklären sich damit einverstanden, dass wir höchstens einmal alle zwölf (12) Monate nach einer entsprechenden Benachrichtigung sieben (7) Tage im Voraus berechtigt sind, unser Personal oder einen unabhängigen Dritten, der zur Geheimhaltung verpflichtet ist, mit der Überprüfung (einschließlich einer manuellen Prüfung und/oder elektronischer Methoden) Ihrer Aufzeichnungen, Systeme und Anlagen zu beauftragen, um zu bestätigen, dass die Installation und Verwendung jedweder Software oder Dienste durch Sie gemäß den Bestimmungen gültiger Lizenzen von uns erfolgen. Darüber hinaus müssen Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung alle von uns angeforderten Unterlagen und Informationen bereitstellen, um zu gewährleisten, dass die Installation und Nutzung jeglicher Software und Dienste durch Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen gültiger Lizenzen von uns erfolgen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass für die Software oder Dienste nicht genügend Lizenzen erworben wurden, erwerben Sie unverzüglich alle erforderlichen Lizenzen, Abonnements sowie Wartung und Unterstützung für die zurückliegende Zeit. Wenn die unterbezahlten Gebühren 5 % des Werts der zahlbaren Lizenzgebühren übersteigen, zahlen Sie auch unsere angemessenen Kosten für die Überprüfung.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass auch Firmen Lizenzgebühren für verwendete Software entrichten müssen. Aber derartige Regelungen mit Hausbesuchen und der detaillierten Überprüfung der gesamten IT-Infrastruktur gehen zu weit. Der Schutz der eigenen Wohnung ist so hoch, dass in rechtsstaatlichen Demokratien selbst Sicherheitskräfte nur mit einem richterlichen Beschluss oder bei Gefahr im Verzuge diesen übertreten dürfen. Hier wird er in den AGBs ausgehebelt. - Auch selbständige Fotografen sind im Übrigen Firmen. Das kann auch sie betreffen.
Verfügbarkeit
- Normalerweise steht Ihnen Ihr PC mit gekaufter Software immer zur Verfügung. Man sollte also denken, dass dann die Verfügbarkeit von Miet-Software dank der dort tätigen tausenden Spezialisten mindestens so hoch, wenn nicht deutlich höher liegen sollte.
- Adobe schreibt pauschal:
Wir können den Zugang zu bestimmten Diensten (bzw. zugehörigen Funktionen oder Inhalten) in gewissen Ländern sperren. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Dienste am Ort der Nutzung gesetzlich zulässig ist. Die Dienste sind nicht in allen Sprachen verfügbar.
- Der Software-Hersteller darf also - ohne jegliche Rechtsmöglichkeit Ihrerseits - den Dienst sperren. Das war es dann mit Ihren Fotos sowie mit der Zeit und dem Geld, das Sie investiert haben.
- Sie als Anwender sind verpflichtet die Zulässigkeit aller vom Software-Hersteller angebotenen Dienste und Programme selbst rechtlich zu prüfen. Viel Freude dabei. Im Zweifel tragen Sie auch die gesamten zivil- und straf-rechtlichen Konsequenzen. Eine unglaubliche Rechtsumkehr.
- Sie sollten dringend Fremdsprachen lernen. De facto bietet nur ganz wenige Hersteller von Miet-Software alles auf Deutsch an. Vor allem Support und Service ist nicht selten an Call-Center in Pakistan oder Bangladesch ausgelagert. Viel Freude mit dem Englisch der dort schlecht bezahlten, mäßig motivierten und kaum kompetenten Hilfskräfte - und vor allem der traumhaften Telefonverbindung dorthin.
- Adobe weist ausdrücklich darauf hin:
1.8 Änderung. Wir können die Dienste und die Software (einschließlich bestimmter Teile oder Funktionen) jederzeit ohne Haftung gegenüber Ihnen oder Dritten ändern, aktualisieren oder einstellen.
- Bitte beachten Sie das Worten Ihnen
. Daraus leitet sich ein Diskriminierungsrecht gegen Sie ganz individuell. D.h. eine Firma hat das Recht Ihnen als Einzigem und ohne Begründung jederzeit fristlos zu kündigen. - Wenn Sie weiterhin Interesse an Ihren jahrelangen Investitionen, Zeit und Fotos haben, dann sollten Sie zukünftig gegenüber diesen Firmen sehr freundlich sein und ggf. auch Selbstzensur üben.
- Der Hersteller besitzt die komplette Kontrolle über seine Software und den Kunden.
- Der Hersteller kann jeden missliebigen Kunden fristlos kündigen und auf Lebenszeit von der Nutzung der Software ausschließen. Hierzu muss er gemäß den meisten AGBs noch nicht einmal Gründe angeben.
- Der Rechtsweg ist dem deutschen Kunden de Facto fast unmöglich, da im Ausland, bei ausländischen Gerichten, deren komplizierten Rechtssprachen, Rechten etc.
Man könnte stundenlang weitere Schreckensbotschaften aus den AGBs der Software-Hersteller für Miet-Software zusammenfassen, die im Grunde nach deutschem Recht sittenwidrig sind, weil sie die Nutzer und Kunden völlig benachteiligen. Aber wer sich freiwillig internationalem / angloamerikanischem Recht unterwirft, verdient es nicht besser.
Schutzmaßnahmen
Eigene Schutzmaßnahmen am häuslichen oder beruflichen PC.
Schutzmaßnahmen sind verboten
- Viele Hersteller verbieten jede eigene Schutzmaßnahme. So schreibt Adobe:
So sind Sie beispielsweise nicht berechtigt:
...(e) Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, die bestimmte Nutzungen der Dienste verhindern sollen
. Ferner (i) zu versuchen, die Dienste, die Software oder die Hardware zu deaktivieren, zu beeinträchtigen oder zu zerstören,
- D.h. bereits der Einsatz einer Firewall, welche irgendwelche Abhörmaßnahmen der Firmen unterbindet, ist verboten. - Sie haben richtig gelesen: Nicht das Abhören Ihrer Person durch kommerzielle Firmen ist verboten, sondern, dass Sie sich vor dem Abhören schützen.
- Um es nochmals festzuhalten: In den Augen der meisten Software-Hersteller stellen alle im Folgenden beschriebenen absolut legalen Tipps bereits einen Vertragsbruch dar, die zivil- und strafrechtliche Schritte der Firmen gegen Sie erlauben.
Netzwerk Sniffer
- Das sind Programme, welche allen Datentransfer auf Ihrem PC protokollieren und Ihnen melden.
- Eine Liste sogenannter Netzwerk Sniffer bei Heise.de zum Herunterladen. Viele sind kostenlos.
- Testen Sie einmal, was so auf Ihrem PC passiert. Sie werden erstaunt sein, wer (= welche Software) wie viele Daten wann wohin sendet.
- I.d.R. zeichnen diese Aufspür-Programme nur den ein- und ausgehenden Datenverkehr auf. D.h. sie sperren ihn nicht. Es handelt sich somit um eine reine Detection-ware - Erkennungs-Software.
- Jeder der an Sicherheit interessiert ist, weil er seine Daten für schützenswert hält, oder weil er evtl. sogar Kundendaten auf seinem PC lagert, sollte so etwas besitzen und gelegentlich verwenden.
- Diese Aufspürprogramme geben Ihnen die Ursprungs- und Zieladressen an. D.h. Sie erfahren, wer von draußen anfragt und wohin die Software auf Ihrem PC die Daten sendet. Teilweise geschieht dies als IP-Adresse (ein Zahlencode der Art ###.###.###.###), aber manchmal auch direkt als lesbare Domain (so etwas wie Foto-Schuhmacher.de oder eine Subdomain wie hosts.foto-schuhmacher.de). Dies ist deshalb wichtig und hilfreich, weil Sie dann ganz gezielt diese Adressen mit einer Firewall sperren resp. mit der Hosts-Datei umleiten können, wie ich Ihnen weiter unten verständlich erkläre.
Datenbereinigung
- Es mag Sie verwundern, aber bei praktisch jedem Programm-Update einer Miet-Software bleibt eine erhebliche Menge an Datenmüll auf Ihrer Festplatte zurück. Dadurch wird diese nicht nur sinnlos angefüllt, sondern der gesamte PC auch immer langsamer.
- Deshalb ist es sinnvoll, regelmäßig (je nach Wunsch und bedarf mindestens alle 3-6 Monate) das gesamte System gründlich zu reinigen.
- Das effektivste Programm, das ich kenne, ist das kostenlose CCleaner Free von Piriform.
- Die Installation ist einfach und schnell durchgeführt.
- Man muss nur wenig bei der Anwendung beachten:
- Schließen Sie zuerst alle anderen Programme und Dateien - wirklich alle außer der Antiviren-Software.
- Klicken Sie zuerst links oben auf Cleaner.
- Dann klicken Sie rechts unten auf CCleaner starten und dann auf OK. - Sparen Sie sich den vorherigen Analyseverlauf. Sie wollen sowieso alles löschen.
- Klicken Sie dann links oben auf Registry.
- Danach klicken Sie links unten auf Nach Fehlern suchen.
- Nach dem Durchgang, der durchaus länger gehen kann, klicken Sie rechts unten auf Fehler beheben.
- Danach werden Sie gefragt, ob Sie die alten Registry-Einträge speichern wollen. Ich mache dies zwar immer, da ich weiß, wie ich das bei evtl. Fehlern auch wieder rückgängig machen kann. Aber ich habe es noch nie benötigt. Das Programm läuft - mit allen seinen sinnvollen Updates - seit Jahren einwandfrei.
- Klicken Sie dann rechts unten auf Alle ausgewählten Fehler beheben.
- Klicken Sie zum Schluss links oben auf Extras und Autostart.
- Prüfen Sie in den Zeilen rechts, ob sich CCleaner irgendwo eingetragen hat. Deaktivieren Sie das Programm dort und löschen Sie es ggf.
- Eigentlich schadet der dortige Eintrag nicht. Aber er - d.h. das dann immer automatisch gestartete Programm - kostet wieder sinnlos Leistung. Und Sie brauchen es nur selten.
Firewall
- Wer seinen Kindern lehrt, nicht mit Fremden zu sprechen, sollte diesen Ratschlag auch selbst für seine Software befolgen.
- Firewalls sind Brandschutzmauern, die den eigenen PC vor Gefahren schützen sollen.
- Das Problem besteht darin, dass viele kommerzielle Firewall-Hersteller seit Jahren mit den Herstellern von Miet-Software zusammenarbeiten und deren Produkte bedenkenlos durchlassen.
- Daraus folgt, dass die meisten Heimanwender, welche heute ein kommerzielles Schutzpaket, bestehend aus Antiviren-Software und Firewall besitzen, vermutlich bereits mit so einer relativ unbrauchbaren Firewall ausgestattet sind.
- Dazu zählt im Übrigen auch die Firewall des Betriebssystems. Microsoft nennt sie Windows Defender.
- Hinweis: Es kann zu Problemen führen, wenn Sie mehrere (Software-)Firewalls auf einem PC gleichzeitig verwenden.
- Selbstredend kann man jede bessere Firewall selbst manuell konfigurieren. Aber viele sind derart komplex, dass die meisten Laien daran scheitern. Sofern Sie jedoch bereits eine eigene kostenpflichtige Firewall besitzen, so sollten Sie dennoch versuchen, damit zu arbeiten.
- Alternativ empfehle ich zum Test eine kostenlose, freie Firewall zu installieren.
- Als sehr einfach empfinden ich und viele Nutzer die kostenlose Windows 10 Firewall Control. - Unabhängig vom etwas verwirrenden Namen ist sie unter so ziemlich allen Windows-Versionen lauffähig.
- Falls Ihnen diese Firewall nicht gefällt, so finden Sie hier eine Liste mit weiteren Firewalls.
- Bei der Installation werden Sie gefragt, ob Sie die Voreinstellungen vom Windows Defender übernehmen wollen.
- Wenn Sie
ja
angeben, dann müssen Sie anschließend alle Einträge genau überprüfen, da dort auch bereits viele unerwünschte Programme freigegeben sind. Dort müssen Sie dann mit einem Doppelklick auf das Programm dieses aufrufen und dann mit einem Klick auf DissableAll
wieder sperren.
- Wenn Sie
nein
angeben, dann werden Sie bei jedem kommunizierenden Programm einzeln gefragt.
- Zugegeben, in den ersten Tagen wird man ständig durch Piepsen darauf aufmerksam gemacht, dass wieder ein Programm Kontakt mit dem Internet aufnehmen will. Dann muss man es manuell freigeben oder sperren. Aber genau das wollten Sie ja wissen und tun.
- Meine Empfehlung: Sperren Sie zuerst einmal so ziemlich alles - außer Ihr Antiviren-Programm sowie relevante Betriebssystem-Einheiten (z.B. Datei-Explorer, Browser).
- Testen Sie danach die Lauffähigkeit Ihrer Software. Sie werden erkennen, dass viele Programme auch mit Firewall einwandfrei laufen. Manche jedoch nicht mehr. Dann müssen Sie diese wieder in der Firewall freigeben. Oder Sie schaffen sich andere Software an, die nicht mit irgendwelchen Unbekannten kommuniziert.
Hosts-Datei
Wie Sie sich, Ihren PC und Ihre Daten einfach schützen können, indem Sie die Hosts-Datei bearbeiten.
- Sie haben sich sicherlich schon gefragt, warum Firmen - wie oben beschrieben - Hausbesuche erhalten. Sie besitzen scharf eingestellte Firewalls, welche jede Kommunikation nach draußen unterbinden. Eigentlich dürfte die Miet-Software dort nicht laufen. Damit sie dennoch problemlos arbeitet, benötigt man u.a. auch die Hosts-Datei.
- Freie Informationen zur Hosts-Datei finden Sie ferner bei Wikipedia Deutschland und Wikipedia Englisch.
- Es handelt sich um eine reine Text-Datei, welche sich tief im Betriebssystem versteckt findet.
- Sie weist für Menschen leicht verständlichen (lesbaren) Internet-Adressen eine IP (die klassische aber für Menschen kryptische wahre Internet-Adresse) zu.
- Kurzgefasst kann man somit einer draußen liegenden Internet-Adresse wie foto-schuhmacher.de oder einer Subdomain wie hosts.foto-schuhmacher.de etc. eine interne Adresse des eigenen LANs oder eigenen PCs zuordnen.
- Diese eigenen Adressen lauten meist 127.#.#.# oder 0.#.#.# meist in der Form 127.0.0.1 oder 0.0.0.0
- Die Hosts-Datei hat bei jeder Anfrage Vorrang. Wer hier etwas hineinschreibt, kann damit Zugriffe umleiten, ohne dass dies von außen oder einer auf dem eigenen PC arbeitenden Software verhindert werden kann.
- Mit anderen Worten und ganz einfach: Sollte eine Software auf Ihrem PC ständig Anfragen absenden an z.B. hosts.foto-schuhmacher.de oder allgemein an foto-schuhmacher.de, so können Sie das dadurch unterbinden respektive diese Anfragen ganz sauber auf Ihren eigenen PC umleiten - also intern belassen -, indem Sie einen dementsprechenden Eintrag in die Hosts-Datei einfügen. Danach haben Sie für immer Ruhe vor Spionage, nerviger Werbung etc.
- Lager-Ort der Datei unter Windows: %SystemRoot%\System32\drivers\etc\hosts - Das %SystemRoot% lautet bei Ihnen meist so ungefähr wie c:\Windows\
Damit Sie diese Datei überhaupt sehen können, müssen Sie jedoch zuerst im Explorer unsichtbare Dateien sichtbar machen:
- Drücken Sie gleichzeitig auf die Tasten [Windows] (das ist die Taste mit dem Fenstersymbol links unten auf der Tastatur zwischen Strg und Alt) und den Buchstaben [E], dann öffnet sich der Datei-Explorer.
- Wechseln Sie oben ganz rechts zur Registerkarte Ansicht, so erscheinen verschiedene Optionen.
- Klicken Sie dort wieder ganz rechts auf Optionen, dann öffnet sich ein Pop-Up mit einem langen Scroll-Balken.
- Klicken Sie dort erneut auf den Reiter Ansicht, dann gelangen Sie zu den endlos langen Details über die Ansichten.
- Scrollen Sie dort weit hinunter.
- Unter der Kategorie Versteckte Dateien resp. Ein-/ausblenden finden Sie den Eintrag Ausgeblendete Dateien, Ordner und Laufwerke anzeigen, den Sie mit einem Klick darauf oder davor aktivieren.
- Danach klicken Sie auf Übernehmen und dann OK.
- Auch für ältere Windows-Versionen finden Sie eine bebilderte Anleitung.
Die Wirkung der Hosts-Datei:
- Aus rechtlichen Gründen zitiere ich Wikipedia:
Ebenso besteht die Möglichkeit, mithilfe einer Umleitung auf das Loopback-Interface (Hostname localhost, IP-Adresse 127.0.0.1) Adressen zu sperren. Dabei wird die Anfrage nach einem bestimmten Domainnamen, z. B. example.com, so beantwortet, dass sie auf die Adresse des eigenen PCs verweist. Da dort die gesuchte Seite nicht vorhanden ist, erhält man einen Seitenladefehler.
- Aus rechtlichen Gründen zitiere ich erneut Wikipedia:
Eine weitere (hier bewusst erwünschte) Methode der Manipulation wurde speziell von Erstellern von Software-Schwarzkopien entwickelt. Da viele Arten von Software online aktiviert werden müssen, wird in der Hosts-Datei ein Eintrag mit dem Namen des Servers des legalen Softwareanbieters angelegt, mit dem zur Aktivierung Kontakt aufgenommen wird. Dieser wird nun lediglich mit der IP-Adresse eines Servers versehen, den die Anbieter der Schwarzkopien unterhalten. Auf diesem liegen dann die illegal beschafften Aktivierungsschlüssel. Die Manipulation der Datei geschieht mit einem mitgelieferten Programm.
- Das heißt, Sie können damit jede Anfrage einer Software umleiten.
- Sie dürfen dies gerne mit meiner Beispielseite ausprobieren. Sie lautet hosts.foto-schuhmacher.de oder klicken Sie hier: hosts.foto-schuhmacher.de
- Geben Sie diese Adresse in Ihren Browser ein - oder markieren und kopieren (Strg+c) Sie sie und fügen Sie in der Browser-Zeile ein (Strg+v), dann werden Sie auf eine Antwortseite auf meinem Server geschickt.
- Ändern Sie anschließend Ihre Hosts-Datei, dann wird der Zugriff von Ihrem PC auf meine Seite gesperrt.
- Sie haben dieses Beispiel nun zwar manuell mit dem Browser durchgeführt. Aber es funktioniert auch für jeden automatischen Zugriff jeder anderen Software auf Ihrem PC. - Mit anderen Worten: Nichts und niemand nimmt zukünftig Kontakt zu dieser speziellen Adresse im Internet mehr auf, da sie auf Ihren eigenen PC umgeleitet wird.
- Der Vorteil liegt darin, dass die Adresse oder die Software nicht (durch eine Firewall) gesperrt wird, was die Software sofort erkennt, sondern die Umleitung führt einfach ins Nirwana, was die meiste Software akzeptiert und somit weiterhin arbeitet.
Wie ändert man nun die eigene Hosts-Datei?
- Da diese Datei anfällig für Virenattacken ist, wird sie massiv geschützt.
- Trennen Sie deshalb zuerst einmal Ihre Verbindung zum Internet.
- Deaktivieren Sie nun Ihren Virenschutz resp. Ihre komplette Sicherheits-Software, da diese jede Veränderung der Hosts-Datei verhindern wird. - Bei der empfehlenswerten kostenlosen Antiviren-Software Avira - Free Antivirus klicken Sie z.B. mit der rechten Maustaste unten rechts auf das Symbol mit dem aufgespannten Regen-Schirm in der Task-Leiste (ganz rechts unten am Monitor) und wählen dann nochmals Echtzeitschutz aktivieren aus, worauf er deaktiviert wird und der rote Schirm einklappt.
Aus Sicherheitsgründen legen wir eine Kopie der alten Hosts-Datei an. Dafür benötigen wir den Datei-Explorer.
- Drücken Sie gleichzeitig auf die Tasten [Windows] und den Buchstaben [E], dann öffnet sich der Datei-Explorer.
- Klicken / hangeln Sie sich nun in das Unterverzeichnis der Hosts-Datei. Bei Windows meist c:\Windows\System32\drivers\etc\hosts
- Markieren Sie die dort liegende hosts. Diese Datei besitzt keine Endung.
- Klicken Sie mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie Kopieren.
- Klicken Sie mit der rechten Maustaste irgendwo sonst in das leere Fenster des Datei-Explorers und wählen Sie Einfügen.
- Sie erhalten eine Warnmeldung und müssen erneut auf Fortsetzen klicken. - Ich sagte ja, diese Datei ist extrem geschützt. Die Software-Hersteller wollen auf keinen Fall, dass Sie da etwas ändern.
Nun benötigen Sie einen Editor mit Administrator-Rechten. Das ist ganz einfach.
- Drücken Sie auf die Windows-Taste (oder klicken Sie mit der linken Maustaste links unten am Monitor auf das Windows-Symbol), damit Ihr Programmmenü hochklappt.
- Scrollen Sie nun durch Herunterziehen des rechten Balkens ziemlich weit nach unten bis zum Ordner Windows Zubehör, den Sie mit der linken Maustaste öffnen.
- Klicken Sie nun mit der RECHTEN Maustaste auf Editor (das ist meist das erste Symbol in der Unterrubrik).
- Wählen Sie mit der linken Maustaste Mehr und danach Als Administrator ausführen.
- Es öffnet sich der Editor mit absoluten Bearbeitungsrechten.
- Klicken sie nun in diesem Editor links oben mit der linken Maustaste auf Datei und dann auf Öffnen.
- Hangeln Sie sich dann in das obige Unterverzeichnis. Bei Windows ist es meist c:\Windows\System32\drivers\etc\hosts.
- Tippen Sie nun in die leere Zeile unten im Editor bei Dateiname: *.* ein und drücken die Return-Taste oder klicken Sie auf öffnen.
- Erst jetzt zeigt der Editor die Datei hosts an.
- Wählen Sie diese durch einen Doppelklick der linken Maustaste aus. Dann öffnet sie sich im Editor.
- Entweder ist diese Hosts-Datei leer, oder sie enthält nur auskommentierten Text mit einer Raute # davor. Bei mir steht z.B.:
- # Copyright (c) 1993-2009 Microsoft Corp.
- #
- # This is a sample HOSTS file used by Microsoft TCP/IP for Windows.
- #
- # This file contains the mappings of IP addresses to host names. Each
- # entry should be kept on an individual line. The IP address should
- # be placed in the first column followed by the corresponding host name.
- # The IP address and the host name should be separated by at least one
- # space.
- #
- # Additionally, comments (such as these) may be inserted on individual
- # lines or following the machine name denoted by a '#' symbol.
- #
- # For example:
- #
- # 102.54.94.97 rhino.acme.com # source server
- # 38.25.63.10 x.acme.com # x client host
- # localhost name resolution is handled within DNS itself.
- # 127.0.0.1 localhost
- # ::1 localhost
- Wie bereits geschrieben: Alles mit einem # davor ist funktionsloser Kommentar.
Nun können Sie einen Eintrag hinzufügen / ändern:
- Klicken Sie dazu mit der linken Maustaste ganz unten an das Ende des Textes und fügen Sie mit der Return-Taste / Eingabe-Taste eine neue, leere Zeile ein. - Sie benötigen jeweils eine neue Zeile für jede einzelne Umleitung.
- Tippen oder kopieren Sie dann den folgenden Text hinein.
- 127.0.0.1 hosts.foto-schuhmacher.de - Zwischen der Zahl (IP-Adresse) und dem Domain- oder Subdomain-Namen muss mindestens eine Leerstelle sein. Bitte lassen Sie alles Sonstige wie http://www weg.
- Klicken Sie nun oben links auf Datei und Speichern.
- Aktivieren Sie danach wieder Ihre Antiviren-Schutz-Software.
- Verbinden Sie Ihren PC wieder mit dem Internet.
- Das war alles.
- Nun sollte meine Subdomain und damit die Datei gesperrt sein: hosts.foto-schuhmacher.de
Nun wissen Sie, wie sich die Firmen mit eigener IT-Abteilung vor dem ständigen Ausschnüffeln aus dem Internet schützen. Quasi Genuss ohne Reue
. Aber viele Firmen gehen noch weiter, indem sie im Intranet einen sogenannten Key-Management-Server (KMS) installieren, der alle Software-Anfragen auf eine interne Adresse umleitet und dort die Lizenzen der Software zentral freigibt. - Der Punkt, auf den es mir ankommt, ist: Firmen wissen sich zu schützen und tun dies auch. Der einfache Fotograf wohl eher nicht.
Salvatorische Klausel zur Klarstellung
- Alle diese hier gegebenen Hinweise sind ausdrücklich nur zum Zwecke des Selbstschutzes gedacht und zu verwenden.
- Ferner können Sie durch Einträge in der Hosts-Datei eine relativ wirksame und einfache sowie kostenlose Kindersicherung an Ihrem PC anbringen. Geben Sie dazu einfach die Domains (= Internet-Adressen) an, welche Sie sperren wollen und leiten Sie diese auf 127.0.0.1 also Ihren eigenen PC um. Dazu müssen Sie jeweils immer eine neue Zeile je Domain / Umleitung verwenden.
- Für die illegale Verwendung von Software würden diese Tipps auch nicht ausreichen. Dazu sind u.a. noch eine gültige Seriennummer, die genauen Umleitungs-Subdomains der Hersteller sowie eine je Programm zu ersetzende .dll oder .exe notwendig.
- Wer sich illegal Software beschaffen will, findet über die gängigen Suchmaschinen sowieso sehr einfach die Tauschbörsen der Software-Piraten und deren spezielle Suchmaschinen mit viel detaillierten Programmen wie z.B. Key-Generatoren, mit denen man die Seriennummern erzeugen und die .dll automatisch abändern kann. Dabei soll es sich in vielen Fällen um die Dateien der Großkunden = Firmen handeln. Da darüber bei Wikipedia Deutsch und Englisch bereits ausführlich berichtet wurde, darf man auf diese Tertiärquellen verlinken.
- Dass die hier nur in kleinen Teilen gegebenen Informationen zur sicheren Nutzung von Miet-Software aus Firmen stammen und exakt dieselben Informationen auch für illegale Zwecke im Internet angeboten werden, veranlasst viele Analytiker zu dem Schluss, dass es Firmenmitarbeiter sind, welche diese Informationen und Programme illegal im Internet anbieten.
- Fotografen, also meist PC-Laien, kann nur dringend davon abgeraten werden, auch nur testweise irgendwo aus dem Internet illegale Raubkopien von Software herunterzuladen. Vor allem gilt dies für die beliebten Key-Generatoren, welche Lizenznummer erzeugen und Programme freischalten. Es besteht nicht nur die Gefahr, dass man sich damit einen Virus einfängt und sein System lahmlegt. Man kann sich so auch seine bereits bezahlten legalen Lizenzen zerschießen. - Nochmals: Wenn Sie die Software wollen, dann beziehen Sie diese bitte legal beim Hersteller.
- Mir geht es als Wissenschaftler hier ausschließlich um Aufklärung eines unter ehrlichen Fotografen weithin noch unbekannten Skandals.
Die Zukunft hat bereits begonnen
- Bereits im Oktober 2017 legte Adobe klar, wohin die Reise geht: weg vom PC und in die Cloud. Dort kontrolliert Adobe alles und jeden bis ins Detail.
- Das neue Lightroom CC ist seit Oktober 2017 Cloud-basiert, wieder einmal fast völlig anders als alles zuvor und ist sehr an mobilen Endgeräten (wie Smartphones und Tablets) orientiert. Ganz modern unterstützt es keine alten Betriebssysteme wie Windows 7 mehr.
- Die alte Version heißt nun Lightroom Classic CC und ist eher für den PC oder Laptop gedacht mit großem Monitor und Tastatur.
- Beide Versionen besitzen etwas unterschiedliche Befehle, Umfang und Bedienung. In manchen Details sind sie sogar zueinander inkompatibel, was man jedoch nicht sofort erkennt: So lassen sich manche mit Lightroom CC hochgeladenen Bilder anschließend in Lightroom Classic oder Photoshop zwar bearbeiten, aber meist nur in einer schlechteren (JPEG oder kleingerechnete Abbild-) Version. Das erkennt man oft jedoch erst am Schluss am schlechten Bildergebnis, da das neue mobile Lightroom nicht sauber zwischen JPEG und RAW unterscheidet.
- Wie man Adobe kennt, wird somit bald das Ende der PC-basierten offline-Software eingeläutet. Das ist dann der Totalschaden für alle PC-besitzenden Fotografen. Sie verlieren alle alten Daten und die gesamte Datenbank! Alle Arbeit von eventuell über zehn Jahren ist verloren.
- Zur Klarstellung: Keine Firma pflegt zwei (fast) identische Produkte lange weiter. Es gibt immer einen Migrationspfad. Und dieser heißt bei Adobe mobiles CC in der Cloud.
- Überlegen Sie sich Alternativen des Archivzugriffes, bevor es zu spät ist. Lightroom zur Bearbeitung zu benutzen ist durchaus sinnvoll. Lightroom als Datenbankspeicher für das eigene (lebenslange) Foto-Archiv ist hochriskant, da sich Datenbanken kaum in andere Programme migrieren lassen.
- Der Preis für Adobe Lightroom CC soll in etwa bleiben, aber der Online-Speicher für alle Bilder ist bewusst sehr klein gehalten. Alles kostet nun in der Mobilversion extra: Für 10 Tera Byte Speicher (das reicht knapp für je eine Version meiner Fotos und Filme) soll man nun $100 im Monat bezahlen. In Deutschland werden das mit Mehrwertsteuer sicher über 1.300 Euro im Jahr. Das ist überteuert. Jeder seriöse Cloud-Anbieter ist preiswerter.
- Hinzu kommen natürlich das monatelange Hochladen, sowie selbstverständlich die horrenden Transfergebühren über Ihr Smartphone / Tablet-PC für das Hoch- und Herunterladen der RAW-Dateien.
- Ende August 2018 drehte Adobe gnadenlos weiter an der Schraube: Es stoppte den gesamten Support und die gesamte Weiterentwicklung für alle älteren PC-Betriebssyteme als die allerneuesten (sowohl auf Apple als auch auf Windows). Ankündigung (English).
- Ende 2020 deutete sich bereits der Abgesang für Lightroom Classic an. Adobe programmierte (trotz der höchsten Gewinne aller Zeiten im Milliarden-Höhe) keine der dingend erforderlichen Künstlichen-Intelligenz-Details mehr in Lightroom Classic hinein, sondern integrierte es - wie das Himmel-Austausch-Werkzeug - nur in Teilen in das viel kompliziertere Photoshop. Als Skylum mit der neuen Luminar AI-Software Ende 2020 erschien, wurde Lightroom Classic über Nacht komplett deklassiert. Lightroom Classic liegt um eine komplette Welt der künstlichen Intelligenz hinter diesem Luminar AI. Nutzer von Lightroom-Classic sollten sich auf ein baldiges und wie bei Flash extrem unangenehmen hartes Ende einstellen. Da geht dann evtl. alle investierte Arbeit verloren. - Als Flash-Opfer weiß ich ganz genau, wovon ich spreche. Wer Adobe vertraut, kann schlagartig sein Lebenswerk verlieren.
Fazit: Schöne Neue Welt
- Aldous Huxley würde sich im Grabe umdrehen, wüsste er von den Praktiken der Miet-Software-Hersteller. Aber die meisten Nutzer scheint dies nicht zu stören. Vermutlich lesen sie die Vertragstexte nie. Das kann sich jedoch böse rächen.
- Abschließend möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass sich dieser Artikel nicht explizit gegen Adobe richtet, sondern deren (Vertrags-)Texte hier nur als Beispiele herangezogen wurden, da sich die meisten Fotografen dieser wirklich hochwertigen und von mir sogar empfohlenen Software bedienen. Die anderen Hersteller von Miet-Software sind in einigen Fällen sogar noch schlimmer.
- Selbstredend besitzen auch Firmen Rechte. Und das, was manche organisierten Verbrecher mit der Serien-Produktion und dem Handel illegaler Software gemacht und den Schaden, den sie dabei verursacht haben, dem Verhalten vieler Privatanwender, die ihre CDs einfach an Freunde und Bekannte weitergaben, sowie dem weitgehenden staatlichen Versagen, diese illegalen Praktiken nachhaltig einzudämmen, war inakzeptabel. Allerdings wird mit der praktischen Umsetzung der modernen Miet-Software das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und der ehrliche Kunde wird geschädigt. Er hat unter den Nachteilen zu leiden. Denn paradoxer Weise ist die noch immer illegal erhältliche Software im Betrieb für den Anwender sicherer. Kein Scherz: Anwender, die Miet-Software illegal benutzen, können durch die vielen erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht oder zumindest kaum von den Herstellern ausgespäht werden.
- Technisches Faktum bleibt jedoch auch, dass die mobile Nutzung und geräteunabhängige Verwendung von Foto-Software nur mittels einer Internet-basierten Cloud-Lösung funktionieren kann. Dass diese Technik bisher nur von den Software-Herstellern angeboten wird, ist angesichts der Komplexität und Kosten ebenfalls nachvollziehbar. Wer geräteunabhängig sowie mobil oder sogar mit Arbeitskollegen im Multi-Tasking und Multi-User-Einsatz an Fotografien arbeitet, kommt somit kaum um derartige Lösungen herum.
- Überlegen Sie sich also, ob die verlockende neuen Miet-Software wirklich - das heißt, wenn man alle Faktoren berücksichtigt - für Sie so vorteilhaft ist.
- Falls nein, so findet sich noch immer eine große Anzahl an kaufbarer Software für Fotografen und vor allem eine erstaunliche Anzahl an wirklich hochwertiger freier = kostenloser Foto-Software. Eine Liste der Software finden Sie im Artikel Photoshop + Lightroom.
- Falls ja, dann wissen Sie nun zumindest, worauf Sie sich einlassen - und wie sich zumindest etwas schützen können.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude beim Fotografieren.
Hilfe / Feedback
Liebe Leserinnen und Leser,
damit diese umfangreichen, kostenlosen, wissenschaftlich fundierten Informationen weiter ausgebaut werden können, bin ich für jeden Hinweis von Ihnen dankbar.
Deshalb freue ich mich über jede schriftliche Rückmeldung, Fehlerkorrekturen, Ergänzungen, Neue Informationen etc. Ihrerseits per E-Mail oder Kontakt-Formular.
Um meine Neutralität zumindest auf dem hier beschriebenen Feld der Fotografie und Videografie wahren zu können, nehme ich bewusst von keinem Hersteller, Importeur oder Vertrieb irgendwelche Zuwendungen jeglicher Art für das Verfassen der absolut unabhängigen Artikel an. Auch von Zeitschriften oder Magazinen aus dem Fotobereich erhalte ich keinerlei Zuwendungen.
Deshalb freue ich mich, wenn Sie mein unabhängiges Engagement für Sie durch einen gelegentlichen Kauf bei Amazon über die hier angegebenen Links unterstützen. Es ist gleichgültig, welches Produkt Sie über diesen Link kaufen. - Es kann auch jede andere Ware außerhalb des Fotobereiches sein. Alle Preise sind und bleiben für Sie gleich niedrig, wie wenn Sie direkt zu Amazon gehen. Aber durch Ihren Klick auf meinen Link erhalte ich evtl. Monate später eine sehr kleine prozentuale Prämie (Cents je Kauf), welche mir hilft, die hohen Kosten bei der Erstellung der Artikel zumindest teilweise zu decken. - Bitte starten Sie Ihre Einkäufe bei mir.
Herzlichen Dank an alle für Ihre bisherige Unterstützung.
Ja, ich möchte die Unabhängigkeit dieser Seite unterstützen und kaufe über diesen Link bei Amazon
Pflichtangabe: Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Alle derartigen sogenannten 'bezahlten Links' zu Amazon sind farblich in Rot gekennzeichnet.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude beim Fotografieren und Filmen.